Von der Kita in die Grundschule und von der Grundschule in die SEK 1
Wir verstehen uns als Ort, an dem Kinder stark werden können, indem sie den Wert des Friedens innerhalb einer Gemeinschaft schätzen lernen.
Ausgangspunkt für die Entwicklung unseres Erziehungskonzeptes war die Festlegung einer gemeinsamen Wertebasis von Lehrkräften und Schüler*innen im 1. Schulhalbjahr 2018/19. Die folgenden Werte und Normen liegen nun als Vereinbarung unserem schulischen Handeln und unserem Erziehungskonzept zugrunde und sind gleichzeitig unser Ziel:
Diese Werte werden übergeordnet als goldene Regel für unsere Schule in den Mittelpunkt des Erziehungskonzeptes gestellt. Auf diesen Grundsatz können alle Regeln zurückgeführt werden und alle Werte im Alltag angestrebt und umgesetzt werden.
Behandle jeden Menschen so, wie du selbst behandelt werden möchtest!
Mit dem Einhalten dieser Grundregel soll erreicht werden, dass unsere Schüler*innen
Um diese Ziele zu erreichen, ist das Mitwirken von Eltern von großer Bedeutung. Wir wünschen uns ein unterstützendes Elternverhalten in folgenden Bereichen:
Unsere fünf Schulregeln: "Give me five!"
Unter Einbeziehung der Anregungen unserer Schüler*innen wurden in Anlehnung an die Werte und Normen fünf konkrete Regeln der Schule abgestimmt und zum August 2019 eingeführt. Sie alle werden in der goldenen Regel auf unserem Plakat zum Wohlfühlen zusammengefasst:
Verhaltensmanagement
Für Kinder, denen es noch schwerfällt, sich an diese Schulregeln zu halten, hat die Schule einheitliche Verabredungen getroffen.
Um unterschiedlichen Situationen gerecht zu werden, sind Zwischenfälle in verschiedene Stufen eingeteilt. Lehrerinnen und Lehrer verfügen über einen Handlungsspielraum, in dem sie eigene Systeme in der Klasse einführen können, um positives Verhalten zu stärken. Dauerhaft negatives Verhalten zieht jedoch Konsequenzen nach sich.
Das Verhaltensmanagement jeder Lerngruppe orientiert sich an den Farben einer Ampel. Diese Ampel wird als Verhaltensampel genutzt. Den Kindern wird anhand der Farben der Ampel gespiegelt, ob sie gerade Schulregeln verletzen und auf welcher Sanktionsstufe sie sich befinden.
Des Weiteren haben wir besondere Regeln für besondere Orte entwickelt: Diese Regeln für die Turnhalle, für das Schwimmbad, die Toiletten, die Flure und die Gebäude besprechen wir mit den Kindern regelmäßig im Unterricht.
Streitschlichtung in den Pausen
Die Ludgerischule Billerbeck bildet halbjährlich Kinder zu Streitschlichter*innen aus, die im Anschluss der Ausbildungsphase in den Hofpausen eingesetzt werden.
Die Streitschlichter*innen werden nach dem Bensberger Mediationsmodell (BMM) geschult. Mit dem Baustein „Erst-Hilfe im Streit“ bietet das Bensberger Mediationsmodell im Schulalltag bei Streitigkeiten klare Handlungsmuster zur Intervention an. Die Ausbildung der Streitschlichter*innen beinhaltet Themenbereiche, wie das aktive Zuhören, Gefühle deuten und erkennen, Körpersprache und Mimik, Teamfähigkeit und Konfliktbearbeitung mit dem fünfstufigen „Erst-Hilfe im Streit“ Mediationsmodell.
Der Einsatz der Streitschlichter*innen steht unter dem Leitsatz: „Kein Kind wird beschuldigt, beschämt oder bestraft.“ Die am Konflikt Beteiligten machen sich gegenseitig kreative Lösungsvorschläge, handeln im Dialog für beide Seiten akzeptable Ergebnisse aus und schließen einen mündlichen Friedensvertrag. Dabei lernen die Kinder, Gesprächsregeln einzuhalten, den anderen Streitanteil klar zu benennen, den eigenen Streitanteil zuzugeben und über die eigenen Gefühle zu sprechen. Beim Perspektivwechsel lernen sie, sich in die Sichtweise und in die Gefühle des Kontrahenten zu versetzen. Hierbei wird das Empathievermögen geschult.
Schüler*innen lernen durch diese Art der Streitschlichtung, gewaltfrei und konstruktiv zu streiten.
Förderunterricht
Die unterschiedlichen Lernausgangslagen und individuellen Leistungsmöglichkeiten unserer Schüler*innen erfordern es, Lernschwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und Schüler*innen entsprechend zu fördern. Hier sind vor allem die sprachlichen Schwierigkeiten von Schüler*innen mit Deutsch als Zielsprache (DaZ), die Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben (LRS), Schwierigkeiten beim Rechnen (Rechenschwäche oder Dyskalkulie) sowie weitere Lernschwierigkeiten durch Auffälligkeiten im Arbeits- und Sozialverhalten zu nennen. Grundsätzlich findet die Förderung unserer Schüler*innen im Klassenverband durch innere Differenzierung des Unterrichts und der Arbeitsphasen statt.
Darüber hinaus wird mindestens dreimal wöchentlich in allen Klassen eine individuelle Lernzeit durchgeführt. In dieser Zeit arbeiten die Kinder an individuellen Arbeitsplänen in den Fächern Deutsch und Mathematik. Diese Stunden sind fest im Stundenplan verankert. Von der Stundentafel werden jeweils eine Stunde Deutsch, eine Stunde Mathematik und eine Stunde Förderunterricht durch die Regenbogenzeit ersetzt.
Regenbogenzeit
Die Implementation der Regenbogenzeit in allen Klassen im Umfang von mindestens 3 Stunden in der Woche im Schuljahr 2022/23 ist die Anbahnung eines durchgängig individualisierten Unterrichtskonzeptes. Ziel ist es, die Kinder systematisch darin zu unterstützen, individuelle Lernwege zu gehen, im individuellen Arbeitstempo zu arbeiten und ihr Lernen aktiv zu gestalten. Es ist unser Anliegen, die Regenbogenzeit im Team mit zwei Lehrkräften oder einer Lehrkraft und einer Praktikant*in durchzuführen, um eine besonders intensive individuelle Förderung in der Lerngruppe zu ermöglichen.
Mit der Regenbogenzeit verfolgen wir langfristig folgende Ziele:
In Einzelfällen kann es für Schüler*innen von enormem Gewinn sein, wenn sie bestimmte Lerninhalte in Kleingruppen wiederholen, vertiefen und festigen. Wenn es die personelle Ressource erlaubt, richten wir unter bestimmten Voraussetzungen Förderstunden ein, die als additive Förderung im Bereich LRS und Mathematik stattfinden oder als Forderstunden für besonders leistungsstarke Kinder durchgeführt werden.
Gemeinsames Lernen
Derzeit besuchen Kinder mit den Unterstützungsbedarfen (Lernen, Sprache, Emotionale und Soziale Entwicklung) sowie mit den Förderschwerpunkten Sehen sowie Körperliche und Motorische Entwicklung (KME) unsere Schule.
Das gemeinsame Lernen findet in gemeinsamer Verantwortung von sonderpädagogischer Lehrkraft und Grundschullehrkraft statt. Lernprozesse werden mithilfe individueller Förderpläne geplant und organisiert. Die Förderpläne werden von der sonderpädagogischen Lehrkraft und der Grundschullehrkraft gemeinsam erstellt, im Rahmen der Elternsprechtage den Eltern erläutert, regelmäßig evaluiert und fortgeschrieben.
Der Lernstoff und die Arbeitsaufträge aller Kinder bauen auf den jeweiligen curricularen Vorgaben der Grundschule und den schuleigenen Arbeitsplänen der Jahrgangsstufe auf. Die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen werden nach individuellen Lernzielen unterrichtet, die sich an ihrem individuellen Lernstand und ihren Fähigkeiten orientieren.
Der Unterricht wird folgendermaßen durchgeführt:
Die Kinder erleben an unserer Schule, dass sie innerhalb der Lernprozesse häufig unterschiedliche Arbeiten erledigen oder durch unterschiedliche Lernwege zu Ergebnissen kommen. Die Differenzierung bzw. Individualisierung erfolgt in einem geöffneten Unterricht mit unterschiedlichsten Methoden:
Handlungsorientierte Einführungen
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist ein wichtiger Bestandteil der schulischen Arbeit und Förderung. Von Beginn an werden die Eltern in alle bedeutenden Entscheidungen der Förderplanung miteinbezogen. Dies betrifft z.B. folgende Punkte:
Zusammenarbeit und Austausch findet im Sinne eines multiprofessionellen Unterstützungsnetzwerks mit verschiedenen, zum Teil auch außerschulischen Partnern statt:
Im Rahmen der Schulanmeldung wird eine Schuleingangsdiagnostik von den Sonderpädagog*innen und der Sozialpädagogischen Fachkraft für die SEP mit Verfahren aus der eigenen Praxis bei den Schulanfänger*innen durchgeführt. Dies gibt erste wichtige Informationen über die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der einzelnen Kinder. Um fortlaufend individuelle Entwicklungsfortschritte und aktuelle Lernstände der Kinder feststellen zu können, werden im Laufe der Grundschulzeit unterschiedlichste diagnostische Methoden angewandt.
In der Schuleingangsphase können die Schüler*innen so bestmöglich präventiv gefördert werden.
Ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines festgelegten Verfahrens (AO-SF) ermittelt. Eine jährliche Überprüfung in der Klassenkonferenz im Austausch mit den Eltern entscheidet über den Fortbestand der Förderschwerpunkte und des Förderortes. Erscheint eine Aufhebung sinnvoll, wird diese beim Schulamt beantragt.
Zu Beginn der vierten Klasse werden die Eltern der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf befragt, welche Beschulung sie für ihr Kind in der Sekundarstufe 1 wünschen: Das Gemeinsame Lernen oder die Förderschule. Die Klassenlehrer*innen und Sonderpädagog*innen beraten die Eltern und vermerken die Wünsche in einem Erhebungsbogen. Dieser wird dem Schulamt für den Kreis Coesfeld übermittelt. Das Schulamt übernimmt die Sichtung aller Erhebungsbögen und ermittelt für jedes Kind eine möglichst wohnortsnahe, geeignete Schule des Gemeinsamen Lernens. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass jedes Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf einen geeigneten Schulplatz erhält.
Sobald die Entscheidung für eine weiterführende Schule gefallen ist, finden zwischen den Lehrkräften der vierten und fünften Klassen Beratungs- und Austauschgespräche statt, damit ein sanfter Übergang gewährleistet werden kann. Zudem finden im Vorfeld Hospitationen statt, bei denen die zukünftigen Klassenlehrer in die Grundschulen kommen und die Kinder und ihre individuellen Lernbedürfnisse kennen lernen.
Nachteilsausgleich
Als Indikatoren für die Bewilligung eines Nachteilsausgleiches wird zwischen LRS und medizinisch diagnostizierten Störungen wie z.B. AD(H)S, auditive Wahrnehmungsverarbeitungsstörung, Autismus-Spektrums-Störung, leichte körperliche Beeinträchtigung (chronisch oder akut, z.B. Armbruch) usw. entschieden. Der Weg von der Antragstellung bis zur Bewilligung eines Nachteilsausgleiches beginnt mit einem Gespräch zwischen Eltern und Klassenleitung. Wir beraten Sie gerne!
Gemeinsames Schutzkonzept der OGGS Ludgerischule
Unser Schutzkonzept zur Prävention von Gewalt und zur Prävention sexueller Gewalt haben wir im Schuljahr 2022-23 in einer Arbeitsgruppe aus Lehrkräften und Mitarbeitenden der OGS miteinander entwickelt. Alle Vereinbarungen und Inhalte gelten somit gleichermaßen während des Unterrichtsvormittages und im Rahmen der Betreuung. Die Arbeitsgruppe wird sich auch künftig austauschen, um das Schutzkonzept zu aktualisieren und inhaltlich weiter daran zu arbeiten. Wir haben es als digitale Pinwand (Taskcard) erstellt. Sie können diese Pinwand mit einem Klick auf diesen Button öffnen:
Außerschulische Lernorte wie Museen, Einrichtungen des öffentlichen Lebens oder nahegelegene Naturräume bieten wertvolle Gelegenheiten zum Unterricht außerhalb des Klassenzimmers. Oftmals werden die dort gemachten Erfahrungen und das Gelernte sehr viel besser erinnert, da es mit einem besonders positiven Erlebnis in Zusammenhang gebracht wird.
Ausflüge zu solchen Lernorten und vor allem mehrtägige Klassenfahrten kosten Geld.
Damit die Familien unserer Schulgemeinschaft sich langfristig auf die Kosten für die Fahrten einstellen können, haben wir ein Fahrtenprogramm entwickelt und im Schulprogramm impelmentiert.
Das hier vorliegende Fahrtenprogramm für die Ludgerischule Billerbeck umfasst die möglichen Fahrten innerhalb von vier Schuljahren und soll ab dem Schuljahr 2023/24 gelten. Die finanzielle Obergrenze für Schulfahrten soll pro Kind bei maximal 250 € liegen. Das Fahrtenprogramm soll künftig im zweijährigen Turnus überprüft werden.
Klasse 1: Ausflug in einen Zoo, z.B. Naturzoo Rheine, Allwetterzoo Münster oder Tierpark Frankenhof, ca. 20 €
Klasse 2, 3 oder 4: Eine Fahrt zum biologischen Zentrum in einem der Schuljahre, ca. 20 €
Klasse 2, 3 oder 4: Ein bis zwei Tagesausflüge zu Zielen in der näheren Umgebung in ein bis zwei Schuljahren, ca. 50 €
Klasse 3 oder 4: Eine mehrtägige Klassenfahrt mit mindestens zwei Übernachtungen, ca. 160 €
Daraus ergibt sich eine maximale Gesamtsumme in vier Schuljahren von 250 €.
Zusätzlich zu den aufgeführten Klassenfahrten können thematisch an den Unterricht gebundene Unterrichtsgänge in den verschiedenen Fächern stattfinden. Als außerschulische Lernorte werden in diesem Zusammenhang die Einrichtungen, Institutionen und Naturräume im schulischen Umfeld aufgesucht, wie z.B. die Pfarrbücherei, die Kirchen, das Rathaus, die Friedhöfe, das Berkel-Quellgebiet, der Bauernhof Möllering und die Wälder am Stadtrand. Traditionell werden außerdem die Kinderstücke der Freilichtbühne Billerbeck von allen Klassen besucht.
Die Schulsozialarbeit unterstützt BUT-Berechtigte bei der Beantragung auf Erstattung der Kosten. Der Förderverein sagt die anonyme Unterstützung von bedürftigen Familien bei Klassenausflügen/-fahrten zu, die keine Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Für diesen Fall können Eltern sich an die Klassenleitung ihres Kindes wenden. Diese stellt dann einen Antrag auf eine anteilige Übernahme der Gesamtkosten an den Förderverein und kann so einzelne Familien entlasten.
1. Der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule
Grundschule und Kindergarten haben eine gemeinsame Aufgabe
Um unseren zukünftigen Schülerinnen und Schülern den Übergang vom Kindergarten zur Schule zu erleichtern, haben wir seit einigen Jahren mit allen sechs Kindergärten dieser Stadt ein erfolgreiches Kooperationsnetz aufgebaut. Dies beinhaltet folgende Vernetzungen:
– regelmäßige Schuleingangskonferenzen während des Schuljahres mit den Leiterinnen der Kindergärten und Lehrern unserer Schule
– gemeinsame Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen für die Eltern der zukünftigen Schulanfänger
– Planung und Durchführung von Beratungsgesprächen als Einzelfallberatungen im Rahmen eines sog. „runden Tisches“: Kindergarten – Schule – außerschulische Experten
– Diagnose und Förderung der Sprachentwicklung mit Hilfe eines Förderprogramms, das in der Schule fortgeführt werden kann
Planung und Gestaltung von Begegnung der zukünftigen Schülerinnen und Schüler mit der Schule in Form von Schulerkundungen „Auf Schleichpfaden durch die Grundschule“ und dem Erleben einer Schulstunde mit Schülern der Grundschule
Anmeldung
Bereits im November werden von uns alle schulpflichtigen Kinder des kommenden Einschulungsjahrgangs eingeladen, sich in der Schule anzumelden. Hierzu kommen die Kinder mit. Nach Erledigung der Formalitäten für die Anmeldung wird der Schulleiter mit Ihnen und Ihrem Kind ein ausführliches Gespräch führen. Sorgen, Wünsche und Fragen haben hier ihren Platz.
Weitere Informationen:
Sollten Sie einen Antrag auf vorzeitige Einschulung Ihres Kindes stellen wollen, melden Sie sich bitte im Oktober im Sekretariat der Schule. Sie bekommen dann einen Anmeldetermin. Auch später im Schuljahr haben Sie das Recht, Ihr Kind noch anzumelden. Über die Aufnahme in die Schule entscheidet der Schulleiter auf der Grundlage der schulärztlichen Untersuchung und nach eingehender Beratung mit Ihnen und dem Kindergarten.
Der Grund, warum die Anmeldung zur Schule so früh terminiert ist, beruht auf unserer Aufgabe, uns so früh wie möglich ein Bild von der Lernentwicklung Ihres Kindes zu machen. Nur so ist noch viel Zeit für Beratungen und Entscheidungen zur Förderung Ihres Kindes; sei es nun entwicklungsverzögert oder besonders begabt. Auch gilt wieder unser wichtigster Grundsatz „Schule, Kindergarten und Elternhaus haben diese Aufgabe gemeinsam zu bewältigen“.
2. Der Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe 1
„Der Ernst des Lebens“ – Viertes Schuljahr und was nun?
Gegen Ende des 4. Schuljahres naht das Ende der Grundschulzeit. Dann stehen viele Eltern vor der Entscheidung, welche weiterführende Schule Ihr Kind besuchen soll.
Wir alle wollen für unsere Kinder das Beste. Aber was ist das Beste?
Von den Eltern und Ihrer Wahl wird es abhängen, ob sich ein Kind in der neuen Schule wohl fühlt, ob die Schulform seinen Begabungen, seinen Fähigkeiten und seiner Persönlichkeitsstruktur entspricht.
Jeder Mensch braucht Erfolge zur Entfaltung oder Stärkung seines Selbstbewusstseins. Wenn ein Kind gern zur Schule geht, Freude am Lernen hat und sich nicht überfordert fühlt, wird sich auch der Lernerfolg einstellen.
Wählen Sie die richtige Schule für Ihr Kind.
So helfen wir Eltern dabei:
1. Wir bieten eine qualifizierte und professionelle Beratung durch die Lehrerinnen und Lehrer, die täglich mit den Kindern leben und lernen.
2. Wir erstellen eine begründete Empfehlung als Anlage zum Halbjahreszeugnis in der Klasse 4. Dieses Zeugnis wird bei der Anmeldung in der neuen Schule vorgelegt.
3. Wir geben Eltern Entscheidungshilfen in Form eines Fragebogens an die Hand. Mit dieser Unterlage kann man sich ganz persönlich im Kreis der Familie Gedanken über die Bedingungsfelder erfolgreichen Lernens machen zu den Bereichen: das allgemeine Lernverhalten des Kindes, die Lernbereitschaft und die gesundheitliche Verfassung.
4. Der Schulleiter lädt im November zu einer Informationsveranstaltung über weiterführende Schulen ein.
Dort werden folgende Inhalte vorgestellt:
– das Schulsystem und seine Bildungsgänge und Abschlüsse
– die Gliederung der Sekundarstufe I und die einzelnen Schulformen Gemeinschaftsschule Billerbeck, Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule
– Fragerunde
– Auslage von Informationsmaterial über die umliegenden weiterführenden Schulen
Weitere Informationen:
Der Übergang von der Grundschule zur Sekundarstufe 1
Beratung und Gutachten
Gegen Ende des 1. Halbjahres des vierten Schuljahres findet ein Beratungsgespräch zwischen Lehrern und Erziehungsberechtigten statt. Nach einer eingehenden Beratung über das Lernverhalten und die erbrachten Leistungen in den Fächern werden die Klassenlehrer sich diesem Thema annähern und zusammen mit den Erziehungsberechtigten überlegen, welche Wünsche und Möglichkeiten in Erwägung gezogen werden können. Mit dem Halbjahreszeugnis erstellt der Klassenlehrer in Absprache mit der Klassenkonferenz eine begründete Empfehlung als Anlage zum Halbjahreszeugnis in der Klasse 4. Dieses Zeugnis wird bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule vorgelegt.
Anmeldung
Über die Termine der Anmeldungen an den einzelnen Schulen und die „Tage der offenen Türen“ in den jeweiligen Einrichtungen werden alle Eltern im Rahmen der Informationsveranstaltung durch die Schulleitung und die Klassenlehrer in Kenntnis gesetzt. Zur Anmeldung wird das Zeugnis, welches die begründete Empfehlung der Grundschule enthält, vorgelegt.
Einleitung
„Beschwerden gehören zum Schulalltag. Es gibt viele Anlässe, die zu Entscheidungen im Schulalltag führen können, mit denen Schüler und Schülerinnen, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Schulsozialarbeiterinnen und –arbeiter, Schulleitungen oder Schulaufsicht nicht einverstanden sind. Der Umgang mit Beschwerden und deren Bearbeitung werden häufig als unangenehm und schwierig empfunden. Die erfolgreiche Bearbeitung von innerschulischen Beschwerden und Konflikten wird oftmals auch durch übermäßige Emotionalität und einen falschen Instanzenweg erschwert oder sogar verhindert.
Nicht gelöste Konflikte können das Schulklima und die einzelne Lehrkraft auf verschiedensten Ebenen sehr belasten. Deshalb sollte an der Schule, mit Schülern und Schülerinnen, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern, Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern ein Vorgehen (Instanzenweg) abgesprochen werden, das für alle Beteiligten transparent ist.“[1]
Grundsätze
An unserer Schule ist uns ein offener und konstruktiver Umgang mit Beschwerden wichtig. Denn auch durch Beschwerden erhalten wir Rückmeldungen zu unserer Arbeit, die langfristig zu einer Verbesserung von Abläufen beitragen können. Dabei ist uns eine faire Kommunikation ein besonderes Anliegen. Getreu dem Motto „mehr miteinander als übereinander zu reden“ wünschen wir uns, dass Schüler*innen, Eltern, Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen ihre Beschwerden idealerweise direkt der Person mitteilen, gegen die sich die Kritik richtet.
Mit unserem Beschwerdemanagement möchten wir allen Beteiligten transparent darlegen, wie mit Beschwerden an unserer Schule umgegangen wird. Dabei gelten für uns diese Grundsätze als Leitfaden:
Handelt es sich bei einem Beschwerdegrund um ein größeres Problem (z.B. schwerwiegende Dienstpflichtverletzung), muss die Schulleitung unmittelbar eingreifen und unter Einbeziehung der Parteien für die Aufklärung des Sachverhalts sorgen. In einem solchen Fall ist die Schulleitung direkt zu informieren.
Vorgehensweise
1. Vereinbaren eines Gesprächstermins
Beschwerden sollten möglichst gegenüber der Person vorgetragen werden, gegen die sich die Beschwerde richtet. Dabei sind sogenannte Tür-und-Angel-Gespräche ungeeignet. Ein Überrumpeln führt dazu, dass die angesprochene Person oft nicht sachlich reagieren kann. Deshalb ist das Vereinbaren eines Gesprächstermins der erste Schritt.
2. Führen eines Gespräches
Beim Führen des Gespräches sollten alle Beteiligten selbstverständlich auf einen angemessenen und respektvollen Umgangston achten. Es versteht sich von selbst, dass die besprochenen Inhalte vertraulich behandelt werden.
3. Klärung des Sachverhaltes / Anstreben von Vereinbarungen
Im Rahmen des verabredeten Gespräches sollte der Grund der Beschwerde umfassend dargelegt werden und nach Möglichkeit Vereinbarungen für den künftigen Umgang mit dem Problem getroffen werden. Das Festhalten solcher Verabredungen in Form eines Protokolls erleichtert die künftige Weiterarbeit. Deshalb sollte die Dokumentation eines solchen Konfliktgespräches auf allen Ebenen erfolgen. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie dieser Vereinbarung.
4. Fehlende Lösung
Im Falle einer fehlenden Lösung des Problems wenden sich die Beschwerdeführenden an die jeweils nächsthöhere Instanz. Sollte der Konflikt innerschulisch nicht gelöst werden können, wird schlussendlich die untere Schulaufsichtsbehörde (Schulamt für den Kreis Coesfeld) eingeschaltet.
Unterstützung
Im Falle von Konflikten und Problemen können verschiedene Gremien und Vertrauenspersonen die Beteiligten unterstützen. So ist ein Ansprechen von Schwierigkeiten im Klassenrat für ein Kind oftmals einfacher als ein direktes Gespräch mit der Lehrkraft. Auf der Ebene der Eltern können auch die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft angesprochen und um Hilfe gebeten werden, auf der Ebene der Lehrkräfte steht der Lehrerrat zur Verfügung.
Fazit
„So unerfreulich Beschwerden auch sein mögen, sie enthalten oft auch Ansatzpunkte für eine positive „Verwertung” in der Schule. Jede Beschwerde sollte daher (ggf. von der Schulleitung) daraufhin überprüft werden, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob sie auf ein generelles, z.B. in organisatorischen Regelungen der Schule begründetes Problem verweist. So können Beschwerden als eine Art „Frühwarnsystem” genutzt werden, das es ermöglicht, etwaige Probleme rechtzeitig zu bearbeiten, so dass es nicht zu einer dauernden Wiederholung oder unnötigen Eskalationen kommt.“[3]
[1] https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/gesundheit_krisenmanagement_an_schulen/entlastung_schulalltag/beschwerdemanagement/index.html
[2] https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/gesundheit_krisenmanagement_an_schulen/entlastung_schulalltag/beschwerdemanagement/index.html
[3] https://www.lis.bremen.de/fortbildung/fuehrungskraefte/materialien/beschwerdemanagement-19804
Tel. OGS Johanni: 02543-238423
Tel. OGS Ludgeri: 02543-239820
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Ludgeristraße 24
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