Schulprogramm

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Schulprogramm

Jede Schule in Nordrhein-Westfalen stellt ihre pädagogische Grundorientierung und Inhalte des Unterrichts sowie der Erziehungsarbeit in einem Schulprogramm dar. In einem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung NRW heißt es dazu:


Schulprogrammarbeit

RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
v. 16.09.2005 (ABl. NRW. S. 377)
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Das Schulprogramm enthält als Grundbestandteile eine Schuldarstellung (Elemente z.B. Leitbild einer Schule, pädagogische Grundorientierungen und Erziehungsauftrag, Bericht über die bisherige Entwicklungsarbeit) und eine Planung der Schulentwicklung (mit den Elementen Entwicklungsziele, Arbeitsplan, Fortbildungsplanung, Planungen zur Evaluation). Dabei sind die Felder Unterricht und Erziehungsarbeit unter Einbeziehung des Prinzips der umfassenden Förderung aller Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise zu berücksichtigen.

Die Schulen schreiben das Schulprogramm regelmäßig fort und überprüfen in regelmäßigen Abständen die Wirksamkeit des Schulprogramms sowie den Erfolg ihrer Arbeit.

Die Schulaufsicht nutzt die Schulprogramme entsprechend ihrem Auftrag für die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der Qualität der schulischen Arbeit (§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 86 Abs. 3 SchulG - BASS 1-1).


Das Schulprogramm der Ludgerischule informiert deshalb über die pädagogische Arbeit, bestehende Konzepte sowie abgeschlossene und künftige Schulentwicklungsvorhaben. Es wird von allen Verantwortlichen kontinuierlich mit dem Ziel stetiger Verbesserung unserer pädagogischen und unterrichtlichen Arbeit fortentwickelt und ist deshalb zu keinem Zeitpunkt "fertig".

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